TSG-Mitgliedschaft: Informationen / Downloads
Mitgliedsbeitrag
Für die Beitragsberechnung wird das vollendete Lebensjahr zu Beginn eines Kalenderhalbjahres zugrunde gelegt. Die Beiträge werden halbjährig berechnet und zu Beginn des Halbjahres durch Abbuchung eingezogen.
Anschriften- und sonstige -Änderungen
Änderungen der Anschrift, der Bankverbindung, des Familiennamens, sowie Änderungen für die Beitragsberechnung sind der Geschäftsstelle schriftlich mitzuteilen.
Satzung
Die Vereinssatzung kann als Datei heruntergeladen werden oder liegt in der Geschäftsstelle zur Einsichtnahme aus.
DOWNLOAD: Antrag auf Vereins-Mitgliedschaft
> Die Anmeldung für die Fußball-Abteilung bitte bei der Abteilungsleitung abgeben.
DOWNLOAD: Beiträge
DOWNLOAD: Beitragsordnung
DOWNLOAD: Datenschutzverordnung
Beendigung der Mitgliedschaft
Auszug aus Satzung § 4 Ziff. 7
"Die Austrittserklärung erfolgt schriftlich gegenüber dem Vorstand. Minderjährige bedürfen der schriftlichen Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Die Austrittserklärung wird nur zum Ende eines Kalenderhalbjahres (30.06. bzw. 31.12.) wirksam und muss mindestens 4 Wochen vor Ablauf dieses Zeitraumes der TSG-Geschäftsstelle, Beim Freibad, 72072 Tübingen, vorliegen."
Beitragseinzug: Informationen zum Einzugstermin
Beitrag für Hauptverein
Einzugstermin: halbjährlich zum 25.01. und zum 25.07. des jeweiligen Jahres
Beitrag für Hauptverein + Abteilungsbeitrag
Einzugstermin: halbjährlich zum 25.01. und zum 25.07. des jeweiligen Jahres
Beitrag für Kindersportschule, Kunstturnen, Rhythmische Sportgymnastik und Cross-Sport
Einzugstermin: zum 25. des jeweiligen Monats
Die Höhe des fälligen Betrages richtet sich nach den unterschiedlichen Beitragssätzen.