Neue, ab dem 24.11.2021 gültige Corona Verordnung
(25.11.2021) Das Land Baden-Württemberg hat eine neue, ab dem 24.11.2021 gültige Corona Verordnung erlassen. Mit der zusätzlichen Alarmstufe II wurde eine neue stufenabhängige Regelung eingeführt.
Alarmstufe und Alarmstufe II bedeuten für den Sport:
_Beim Trainingsbetrieb in geschlossenen Räumen gilt die 2G-Regel.
Im Freien gilt die 3G-Regel – wobei hier ein negativer PCR-Test erforderlich ist.
_Bei Sportveranstaltungen (auch Wettkampfveranstaltungen) mit Zuschauerinnen und Zuschauer gilt
sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien die Regel 2G+.
(Das heißt, der Zutritt ist nur immunisierten Personen nach Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests gestattet. Es gilt eine Kapazitätsbegrenzung auf 50 Prozent.)