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TSG-Mitgliedschaft: Informationen / Downloads

Mitgliedsbeitrag
Für die Beitragsberechnung wird das aktuelle Alter zugrunde gelegt. Die Beiträge werden durch Abbuchung eingezogen.

Anschriften- und sonstige -Änderungen
Änderungen der Anschrift, der Bankverbindung, des Familiennamens, sowie Änderungen für die Beitragsberechnung sind der Geschäftsstelle schriftlich mitzuteilen.

Satzung
Die Vereinssatzung kann als Datei heruntergeladen werden oder liegt in der Geschäftsstelle zur Einsichtnahme aus.

DOWNLOAD: Antrag auf Vereins-Mitgliedschaft
> Die Anmeldung für die Fußball-Abteilung bitte bei der Abteilungsleitung abgeben.

DOWNLOAD: Beiträge ab 01.01.2024
DOWNLOAD: Beitragsordnung ab 01.01.2024

DOWNLOAD: Datenschutzverordnung

Beendigung der Mitgliedschaft
Auszug aus Satzung § 4 Ziff. 7

"Die Austrittserklärung erfolgt schriftlich gegenüber dem Vorstand. Minderjährige bedürfen der schriftlichen Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Die Austrittserklärung wird nur zum Ende eines Kalenderhalbjahres (30.06. bzw. 31.12.) wirksam und muss mindestens 4 Wochen vor Ablauf dieses Zeitraumes der TSG-Geschäftsstelle, Beim Freibad, 72072 Tübingen, vorliegen."

Auszug aus der Beitragsordnung
"Ein Austritt aus dem Verein ist zum 30.06. und 31.12. des jeweiligen Jahres möglich; davon ausgenommen sind die „Kindersportschule“ und „Cross-Sport“: ein Austritt ist dort nur zum 31.03. und 30.09 möglich. Die Austrittserklärung muss mindestens 4 Wochen vor Ablauf dieser Frist schriftlich der TSg-Geschäftsstelle vorliegen."

   

Beitragseinzug: Informationen zum Einzugstermin

Beitrag für Gesamtverein + Abteilungsbeitrag
Einzugstermin: zum 25. des jeweiligen Monats

Die Höhe des fälligen Betrages richtet sich nach den unterschiedlichen Beitragssätzen. 

Termine

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